Eine 41-jährige Frau ist verurteilt worden, weil sie vor dem Nationalfeiertag dieses Jahres die Sicherheitsvorschriften beim Verkauf von Feuerwerkskörpern missachtet und zugleich an ihrem Stand in einem Einkaufszentrum zu viel pyrotechnisches Material auf einmal angeboten und gelagert hatte. Die Frau hat damit gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe verstossen. Diese Übertretung hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg mit einer Busse von 1000 Franken geahndet. im
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- 03.05.2024
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