Ein Landwirt brachte im November 2012 Gülle auf einem Feld aus, das an einen Zufluss des Galterenbachs grenzt. Da das Feld durch Regen bereits gesättigt war, verunreinigte die Jauche den Bach. 36 Kilogramm Bachforellen verendeten (die FN berichteten). Die Staatsanwaltschaft hat den Landwirt nun wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schuldig gesprochen. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 70 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. mir
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