Ein 35-jähriger Mann hat bei der Kantonspolizei Klage gegen Unbekannt eingereicht. Er gab an, dass jemand seinen Mercedes auf einem öffentlichen Parkplatz in Villars-sur-Glâne beschädigt habe. Bei der technischen Abklärung des Schadens stellte sich heraus, dass dieser nicht durch eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug entstanden sein konnte. Die Polizei kam zum Schluss, dass der Mann sein Auto selbst beschädigt haben musste. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun per Strafbefehl wegen Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 50 Franken mit zwei Jahren Probezeit und einer Busse von 500 Franken. Zudem muss der Verurteilte 465 Franken Verfahrenskosten tragen. im
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