In der Antwort zur Vernehmlassung des revidierten Asylgesetzes beklagt sich der Staatsrat über Veränderungen, die für Freiburg nachteilig sind. So stört er sich daran, dass der Bund in seiner Finanzhilfe zum Bau von Anstalten für Administrativhaft grossen Projekten Priorität einräumt. Freiburg hatte kritisiert, dass der Bund nur Projekte mit Anstalten für mehr als 50 Plätze finanzieren will. Auch mit einer Herabsetzung auf 30 Plätze habe sich der Bund über die Freiburger Einwände hinweggesetzt. Diese Regelung erlaube es einer Mehrheit der Kantone nicht, einfach und effizient bestehende Infrastrukturen zu vervollständigen. Dies führe in Kantonen mittlerer Grösse wie Freiburg zu organisatorischen und betrieblichen Schwierigkeiten.
Freiburg fordert deshalb vom Bund, dass kantonale Eigenheiten weiter berücksichtigt werden. Auch könne der Bund Kantone entlasten, wenn er durch Abkommen mit anderen Ländern Rückschaffungen durchsetze, statt grosse Ausschaffungsanstalten einzurichten. Immerhin lobt die Freiburger Regierung, dass eine Erhöhung des Taggeldes an die Kantone von 140 auf 200 Franken für Ausschaffungshäftlinge viel eher den reellen Kosten entspreche.