Ein 21-jähriger Mann hatte im Februar dieses Jahres drei Jeans im Gesamtwert von knapp 300 Franken gestohlen. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt. Die Ware hatte der Mann im Coop City in Freiburg entwendet. Der Mann, dessen Aufenthaltsbewilligung letztes Jahr abgelaufen ist, war bereits vorbestraft. Unter Beachtung dieser Vorstrafen hat ihm die Staatsanwaltschaft nun eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen ohne Bewährung und eine Geldstrafe von 200 Franken auferlegt. ma
- Marly
- 03.05.2024
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