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14-Jähriger nötigt Kleinkind sexuell

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Schändung, sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit Kindern–so lauten die Anschuldigungen gegen einen vierzehnjährigen Freiburger. Er hat Anfang Juli sein vierjähriges Nachbarskind, als er dieses auf die Toilette begleitete, zu Anal- und Oralsex gezwungen. In einem Interview der Zeitung Le Matin von gestern erklärte Jugendrichter Michel Lachat, wie es mit dem Beschuldigten nun weitergeht.

Der Jugendliche habe die Tat gestanden und «scheint sich deren Ausmasses bewusst zu sein», so Lachat. Der Richter im Bereitschaftsdienst hatte den Jugendlichen befragt und die Untersuchung eingeleitet. Lachat wird ihn nun «sehr bald» wieder vernehmen. Es sei unwahrscheinlich, dass der 14-Jährige eine Freiheitsstrafe erhalte. «Wahrscheinlich wird er zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt oder zu einem Sensibilisierungskurs.» Parallel dazu seien drei Massnahmen möglich: eine Art Überwachung durch einen Sozialarbeiter; eine persönliche Assistenz, was eine verstärkte Form der Überwachung darstellt; oder die Platzierung in einer Pflegefamilie oder einer Institution.

«Das Ziel der Justiz ist es zu verstehen, weshalb sich der Jugendliche so verhalten hat, ihm verständlich zu machen, was er Schlimmes getan hat, und ihn so zu betreuen, damit er so etwas nicht wiederholt.»

Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen seien relativ häufig, erklärt Lachat. Fälle mit einer solchen Altersdifferenz wie im jüngsten Ereignis seien aber selten.

Michel Lachat hält fest, dass im Fall des Jugendlichen nicht von Pädophilie gesprochen werden könne. «Der Junge hat nicht vorsätzlich gehandelt. Er hat die Tat aus dem Moment heraus begangen. Das Ganze hat nur kurz gedauert, und er hat vorher noch nie so etwas gemacht.»

Für den Richter ist aber auch klar, dass schnell Massnahmen ergriffen werden müssen. «Wir werden die Sache schnell behandeln.» Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht klar. mir

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