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Für Besitz und Gebrauch von Petarden gebüsst

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 Ein 45-jähriger Mann hat am 11. Januar dieses Jahres einen Knallkörper aus seinem Auto heraus auf den Platz vor dem Bahnhof in Freiburg geworfen. Dabei wurde ein Passant leicht verletzt. Die Kantonspolizei Freiburg fand beim Angeklagten vier weitere Knallkörper mit dem Namen «Mefisto Manna». Er hatte diese in Italien besorgt. In der Schweiz sind der Besitz und der Gebrauch dieser Petarden nicht erlaubt. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann deswegen mittels Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz für explosionsgefährliche Stoffe zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Die Kantonspolizei beschlagnahmte die Knallkörper und vernichtete sie.  mm

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