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Friedensrichter rufen nach Hilfe

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«Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist richtig. Es entspricht der heutigenGesellschaft, indem es die individuelle Freiheit betont.Aber zur Umsetzung braucht es die personellen Mittel.»

Doch genau dieses zusätzliche Personal fehlt im Kanton Freiburg, stellte Wanda Suter, Friedensrichterin im Saanebezirk, an der gestrigen Jahrespressekonferenz des Justizrates fest. Die kantonale Konferenz für den Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen errechnete, dass pro tausend laufende und 250 jährlich neue Schutzmassnahmen 13 bis 16 Stellen notwendig sind. Für Freiburg mit 7500 laufenden und rund 1200 neuen Massnahmen imletzten Jahr würde dies einen Personalbedarf von rund 100 Vollzeitstellen ausmachen. Doch 2013 zählen die Freiburger Friedensgerichte bloss 32,25 unbefristete und 5,35 befristete Vollzeitstellen. Dazu kommt ein Pauschalbetrag von 300 000 Franken zur Bewältigung von anfallenden Arbeiten.

«Wir lassen sie warten»

«Der Personalbestand für die Friedensgerichte bereitet uns Sorgen», so Josef Hayoz, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Justiz. Mit einem Schreiben an den Grossen Rat und den Staatsrat wolle man die politischen Instanzen aufrütteln, um für 2014 mehr Personal zu erhalten.

Friedensrichterin Wanda Suter sagte, dass die Konferenz der Friedensgerichte am 23. Mai einen Brief an den Staatsrat geschrieben habe und darin 3,8 zusätzliche Vollzeitstellen für Gerichtsschreiber, 1,5 Stellen für die Sekretariate und 2,8 Stellen für Verwaltungsmitarbeiter verlangt habe. «Man hat uns gesagt, es gebe kein zusätzliches Personal. Deshalb haben wir so wenig wie möglich gefordert. Eigentlich bräuchte es aber einen zusätzlichen Friedensrichter sowie das Doppelte der geforderten Gerichtsschreiber und Mitarbeiter für Sekretariat und Verwaltung.»

Josef Hayoz ergänzt, dass gemäss den vom Staatsrat vorgestellten Struktur- und Sparmassnahmen pro Jahr für die gesamte Justiz- und Sicherheitsdirektion nur eine zusätzliche Stelle geschaffen wird. Gleichzeitig weist er aber auf die Freiburger Verfassung und das Justizgesetz hin, gemäss denen der Staat verpflichtet sei, den Gerichtsbehörden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, «um eine rasche und hochwertige Rechtspflege zu gewährleisten». Die Realität sieht für Friedensrichterin Suter aber so aus: «Wir arbeiten mit Personen, die ein Schutzbedürfnis haben und nicht warten können. Wir aber lassen sie warten.»

Laues Interesse

Der Jahresbericht 2012 des Justizrates zieht dennoch das Fazit, dass die Freiburger Justiz gut arbeite. Wie Präsident Hayoz aufzeigte, arbeiten im Kanton 59 hauptberufliche Richter in 47 Vollzeitstellen. Diese haben 18 383 Fälle erledigt; das sind 400 Fälle pro Richter oder zwei pro Arbeitstag. Nebst den Friedensgerichten sei vor allem der Sozialversicherungsgerichtshofnotorisch überlastet. Während einer gewissen Zeit hätten dort 9,3 Gerichtsschreiber zur Verfügung gestanden; da aber 3,3 Stellen nur interimistisch gewesen seien, habe sich die Zahl der liquidierten Fälle wieder um ein Drittel reduziert.

Weiterhin stellt der Justizrat fest, dass sich wenig Kandidaten für hauptberufliche Richterämter melden. So hätten sich für ein Richteramt am Gericht Saane nur drei Personen interessiert. Bei zwei kürzlich ausgeschriebenen Stellen als Friedensrichter im Sense- und im Glanebezirk sehe es mit sechs, beziehungsweise sieben Kandidaten etwas besser aus.

Justiz: Ein Staatsanwalt kümmert sich um seine Kollegen

D er Jahresbericht 2012 des Justizrates registriert gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der Strafanzeigen gegen Magistraten. 27 solche Dossiers wurden im Verlauf des Jahres neu erfasst, drei waren noch vom Vorjahr hängig. Einem Magistraten aus dem Greyerzbezirk wurde aufgrund eines solchen Verfahrens ein Verweis erteilt.

Diese Fälle hätten einen Mehraufwand und Organisationsprobleme zur Folge, heisst es im Jahresbericht. 2012 hat deshalb der Justizrat für die Bearbeitung mehrerer Anzeigen drei stellvertretende Staatsanwälte ernannt. In Zukunft sollen aber solche Fälle von nur noch einer Person bearbeitet werden. Im Dezember hat der Justizrat André Waeber zum Staatsanwalt ad hoc ernannt. Bis zur Revision des Justizgesetzes wird er sämtliche Anzeigen gegen den Generalstaatsanwalt sowie Staatsanwälte behandeln. uh

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