Ein 91-jähriger Sensler war während rund vier Jahren–in der Zeit von 2008 bis August 2012–mit seinem Seniorenfahrzeug unterwegs, ohne aber einen Fahrausweis zu besitzen. Er ist deshalb jetzt per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt worden. Die Strafe ist von der Staatsanwaltschaft mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen worden. ak
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