Die Krise der EU bestätigt jene Länder, die ihr nicht angehören. Auch der Bundesrat betont gerne die Vorzüge des bilateralen Alleingangs. Zugleich verfolgt die Schweiz einen eurokompatiblen Kurs, der primär Handelshemmnisse verhindern soll. Bei neuen Bundesgesetzen wird vorab die Europaverträglichkeit geprüft – und der EU-Lösung grundsätzlich Vorrang eingeräumt: 40 bis 60 Prozent des Bundesrechts, so zeigen Studien, sind von EU-Recht beeinflusst. Nun soll der Bundesrat über die Fremdbestimmung informieren, wehrt sich aber dagegen. BZ/pem
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