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Wegen neuer Spitalfinanzierung drohen Steuererhöhungen

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Autor: Fahrettin calislar

Freiburg Die Freiburger Spitalplanung ist weit fortgeschritten, und doch braucht sie wegen eines neuen Bundesgesetzes eine Revision. Die Eckpunkte sind die freie Spitalwahl und die Neuaufteilung der Kosten zwischen Staat, Versicherer und Patient. Dazu kommt die Vereinheitlichung des Tarifsystems mit der Einführung der Fallpauschale.

Gestern legte der Staatsrat den Entwurf des Gesetzes über die Finanzierung der Spitäler vor. Er listet die Veränderungen gegenüber der aktuellen Regelung auf und drängt zur Eile. Denn bis Ende Jahr müssen die Kantone die Ausführungsbestimmungen erlassen haben. Ausserdem betont er, dass die finanziellen Folgen vieler neuer Bestimmungen noch gar nicht abgeschätzt werden können. Total rechnet der Kanton bis 2017 mit Mehrkosten von 48 Millionen Franken. Die nationale Politik könne gar zu noch höheren Beiträgen für die Kantone führen. «Dann ist eine Steuererhöhung nicht ausgeschlossen», mahnt Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre. Wie hoch sie ausfiele und ob sie überhaupt notwendig werde, könne man noch nicht sagen. «Wir müssen schauen.» 2017 sei aber bald einmal.

Kosten werden verlagert

Besonders heikel sei die freie Spitalwahl. Dabei werden Kosten von der Zusatzversicherung hin zum Staat verschoben. Wenn die Schranken fallen, befürchtet der Staatsrat, dass viele Freiburger in ausserkantonale Spitäler gehen. Interessant wäre das vor allem für die Bevölkerung in den Grenzregionen des Seebezirks, des Vivisbachbezirks oder des unteren Sensebezirks. «Ihre Zahl ist schwer einzuschätzen», erklärt Demierre.

Neu würde beispielsweise eine Freiburger Patientin im Inselspital Bern die gleiche Entschädigung erhalten, wie wenn sie ins Kantonsspital gegangen wäre. Bisher galt die freie Spitalwahl nur bei Spezialbehandlungen oder im Notfall. Neu werden auch Geburtshäuser als Leistungserbringer aufgenommen.

Bei der eigentlichen Spitalplanung gibt es zwei Modelle: Entweder die Spitäler – egal ob öffentlich oder privat – stehen auf der kantonalen Spitalliste. Dann werden sie rund zur Hälfte vom Kanton finanziert. Den Rest übernehmen die Versicherer. Oder der Patient ist bereit, einen Teil der Kosten zu bezahlen, und geht in ein auswärtiges Vertragsspital seiner Krankenkasse.

Fallkostenpauschale kommt

Die Fallkostenpauschalen werden regelmässig ausgehandelt und mindestens zu 55 Prozent vom Kanton bezahlt. Sie beinhalten neuerdings nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch einen Anteil für Investitionen, über welche die Spitäler selbst entscheiden können. Nur sogenannt gemeinwirtschaftliche Leistungen wie die universitäre Lehre werden weiterhin vom Kanton getragen.

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