Freiburg Das Kantonsgericht Freiburg habe die Beweise im Fall Schmitten ungenügend und damit willkürlich gewürdigt. Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember und heisst damit den Rekurs des Hauptangeklagten teilweise gut. Der heute 23-jährige Schweizer türkischer Herkunft lebt zurzeit in der Türkei. Das Bundesgericht hat die Sache nun zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückgewiesen. Tarkan Göksu, der Anwalt des Angeklagten, zeigte sich höchst erfreut über den Entscheid. ak
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