Der Mitteilung der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) kann entnommen werden, dass sich der Staatsrat aus zwei Gründen für eine gemeinsame Wäscherei in Marsens entschieden hat. So können die Arbeitsstellen in den Spitalnetzen aufrechterhalten werden. Zudem verfügen die Spitäler so über eine Versorgungsautonomie. Ausgeschlossen wurde die Lösung einer kantonalen Wäscherei, zumal ein solches Projekt hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Zudem hätten sich auch die Pflegeheime finanziell am Projekt beteiligen müssen. Abgesehen wurde auch von einer totalen Auslagerung der Wäscherei. az
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