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«Strafen sollen ein Denkzettel sein»

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Autor: Imelda Ruffieux

Drei der vier Angeklagten sind vom Strafgericht in Tafers am Dienstag unter anderem wegen mehrfachen bzw. bandenmässigen Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie wurden für schuldig befunden, vor zwei Jahren in Düdingen mehrere Autos beschädigt und daraus Wertsachen gestohlen zu haben (FN vom 9. November). Sie mussten sich auch wegen Betäubungsmittelmissbrauch und weiteren Delikten verantworten.

Verschulden wiegt schwer

«Das Gericht ist nicht der Meinung, dass die Delikte als Jugendsünden gelten, die man auf die leichte Schulter nehmen kann», hielt Gerichtspräsident Reinold Raemy bei der Urteilsverkündung fest. «Das Verschulden wird als schwer erachtet. Deshalb habe das Gericht erhebliche Strafen ausgesprochen. «Sie sollen ein Denkzettel sein.»

Die Verteidiger zweifelten in ihren Plädoyers in mehreren Fällen die Mittäterschaft ihrer Mandanten an. Ganz und gar nicht einig waren sich die Verteidiger der ersten beiden Angeklagten und die öffentliche Anklage, was das Vorgehen der jungen Männer betrifft. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, sah es als erwiesen an, dass die Täter bandenmässig organisiert waren und deshalb auch härter bestraft werden müssen. «Sie haben nicht ausdrücklich abgemacht, Einbrüche zu begehen», widersprach Nathalie Weber-Braune, Verteidigerin des ersten Angeklagten.

Sie hatte für ihren Klienten, einen heute 20-jährigen Mann, eine bedingte Strafe von sechs Monaten gemeinnütziger Arbeit beantragt. Die Forderung der Anklage sah in seinem Fall eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse vor. Er war an den meisten Fällen beteiligt. Das Urteil lautete hier auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bedingt sowie eine Busse von 500 Franken.

Geld- oder Freiheitsstrafe?

Auch Patrik Gruber, Verteidiger des zweiten Angeklagten, brachte mehrere Argumente vor, die gegen eine Bandenmässigkeit sprachen. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse. Die Staatsanwaltschaft hatte hier eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse verlangt. Das Gericht verurteilte diesen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten bedingt sowie einer Busse von 500 Franken.

Der dritte Angeklagte, ein heute 20 Jahre alter Mann, war nur an einem Abend bei einer einzigen Diebestour dabei. Allerdings waren ihm auch diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt worden. «Das sind nicht die Taten eines Kriminellen, sondern eines jugendlichen Kindskopfs», sagte seine Verteidigerin Inge Waeber. Auch sie machte geltend, dass die Beteiligung ihres Klienten nicht bei allen ihm angelasteten Fällen belegt ist.

Sie verlangte eine bedingte Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu 20 Franken sowie eine Busse. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 180 Tagessätze plädiert. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und 500 Franken Busse.

Reue gezeigt

Alle drei Verteidiger hatten auf die geordneten Verhältnisse ihrer Klienten hingewiesen, auf ihre Kooperationsbereitschaft und ihre Reue. Diese Haltung berücksichtigte auch das Gericht in seinem Urteil, wie Reinold Raemy ausführte. Die Strafen wurden bedingt ausgesprochen, die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre.

Der vierte Angeklagte wurde vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen, wie dies die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gefordert hatten.

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