Freiburg Mehrere Befragungen und neue Fakten, namentlich eine SMS, änderten das Urteil des Freiburger Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser nicht. Der hohe Beamte der Kantonspolizei sei nicht betrunken gewesen, die ihn kontrollierenden Polizisten hätten sich korrekt verhalten. Eine SMS, in der stand, dass der Kontrollierte «besoffen» war, sei hypothetischer Natur gewesen, sagt Mooser. Der Absender dieser SMS wurde dennoch bestraft; er hatte seinem Vater den Namen des Beamten mitgeteilt. Noch ist der Fall nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft könnte Rekurs gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. pj
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