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Neue Lösung zur Aufsicht der Vorsorgeeinrichtungen wird geprüft

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Autor: walter buchs

freiburg Am vergangenen 19. März haben die eidgenössischen Räte eine Strukturreform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Diese wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Dann werden ausschliesslich die Kantone für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen zuständig sein. Zudem muss diese Aufsicht von der Verwaltung und vom Staatsrat unabhängig sei. Es muss somit eine neue, öffentlichtrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen werden.

Überkantonale Organisation

In einer Anfrage an den Staatsrat stellte SP-Grossrätin Erika Schnyder aus Villars-sur-Glâne fest, dass sich der Kanton bis zum vorgegebenen Zeitpunkt «mit leistungsfähigen Aufsichtsinstrumenten ausstatten» muss, was auch mit «erheblichen Kosten» verbunden sein werde. Aus diesem Grunde sehe das Gesetz auch eine regionale Organisation der Aufsicht vor.

Wie aus der Anfrage von Grossrätin Schnyder hervorgeht, haben sich in der Ost- und Zentralschweiz bereits Aufsichtsregionen gebildet. Die Westschweizer Kantone seien derzeit daran, sich um den Kanton Waadt herum zu gruppieren und ein Konkordat vorzubereiten. Freiburg habe sich aber noch nicht entschieden, weshalb die SP-Grossrätin vom Staatsrat wissen wollte, was er zu tun gedenke.

Gespräche im Gang

In der kürzlich veröffentlichten Antwort geht der Staatsrat mit Grossrätin Schnyder einig, dass Freiburg nicht über die kritische Masse verfüge, um die Aufgabe allein zu lösen. Die Sicherheits- und Justizdirektion führe gegenwärtig Gespräche mit dem Kanton Bern, der die Direktaufsicht wie Genf und Zürich selber wahrnehmen wolle. Laut Staatsrat bietet Bern für Freiburg Vorteile wie Nähe und zweisprachige Struktur. Jedenfalls werde aber jene Lösung gewählt werden, «die den Interessen des Kantons Freiburg am besten entspricht».

Der Beitritt zu einem Westschweizer Konkordat wurde ebenfalls geprüft. Die Arbeiten im Hinblick auf eine Regionalisierung der Aufsicht würden so bald wie möglich durchgeführt, «damit die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen bis zum 1. Januar 2012 gewährleistet wird», so die Regierung.

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