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Für Fortführung des Finanzausgleichssystems

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Autor: walter buchs

freiburgDas eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte die Kantone eingeladen, zum ersten «Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen 2008-2011» Stellung zu nehmen (siehe Kasten). Die Freiburger Regierung kommt in ihrer Antwort vom 29. Juni zum Schluss, dass die Periode zu kurz ist, um die Modalitäten des Finanzausgleichs (NFA) analysieren zu können.

Zu früh für Änderung

Der Staatsrat fordert deshalb vom Bund, dass das jetzige System in der nächsten NFA-Umsetzungsperiode 2012 bis 2015 möglichst weitergeführt wird. Insbesondere müsse die Mittelverteilung zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich sowie dem Härteausgleich unverändert bleiben. Lediglich nachweisliche Fehler rechtfertigten im jetzigen Zeitpunkt Anpassungen.

Wie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren betont auch der Freiburger Staatsrat, dass «die Überprüfung der Budgetneutralität der NFA eine Abweichung um rund 100 Millionen Franken pro Jahr zu Ungunsten der Kantone ergeben hat». Das müsse «vollständig korrigiert» werden, dies rückwirkend und für die nächste Periode.

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen sei für Freiburg von grosser Bedeutung, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Tatsächlich hat der Staat Freiburg im Jahr 2010 insgesamt 438,8 Millionen Franken zugute. 293,7 Mio. Fr. werden aufgrund des Ressourcenausgleichs, 11,8 Mio. Fr. aufgrund des geografisch-topografischen Lastenausgleichs und 133,3 Mio. Fr. aufgrund des Härteausgleichs gutgeschrieben.

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich entsprechen somit im laufenden Jahr 14 Prozent der Gesamteinnahmen des Staates. Nach den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen ist dies die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates.

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