FreiburgIm Herbst letzten Jahres hatte die parteilose Stadtfreiburger Gemeinderätin Marie-Thérèse Maradan Ledergerber gegen eine Somalierin, deren Anwalt Rainer Weibel sowie zwei Journalistinnen der FN und der Liberté Strafklage wegen übler Nachrede eingereicht. Im Dezember entschied der Untersuchungsrichter, auf die Klage nicht einzutreten. Diesen Entscheid zieht Maradan nun vor das Freiburger Kantonsgericht.
Die Gemeinderätin stösst sich an der Tatsache, dass Weibel, der auch als Vertreter der Grünen im Generalrat sitzt, in einer Medienmitteilung über die Strafklage orientierte, die er im Namen der Somalierin gegen Sozialvorsteherin Maradan eingereicht hatte – und dass die Journalistinnen darüber berichteten. njb