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Psychiater hat gewerbsmässig mehrere Krankenkassen betrogen

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Autor: pascal jäggi

Freiburg«Die entscheidende Frage, die wir uns stellen mussten, war: Wird Ihre Methode von der Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt? Das Gericht sagt klar nein», eröffnete Gerichtspräsident André Waeber dem Psychiater und seiner Ehefrau. Die beiden seien sich dessen bewusst gewesen und hätten dennoch versucht, die Behandlung als psychiatrische Methode darzustellen, so Waeber. «Dies taten sie während zwei Jahren mit den Rechnungen von 49 Patienten. Deshalb liegt gewerbsmässiger und nicht nur einfacher Betrug vor», hielt Waeber fest. Neben dem Betrug wurde der Psychiater auch wegen Urkundenfälschung belangt. Zusammengefasst ergab das ein Urteil von 18 Monaten Haft, während drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Kein Berufsverbot

Damit blieb das Gericht nur knapp unter den vom Substituten der Staatsanwaltschaft, Fabien Gasser, geforderten 20 Monaten Haft. Dieser hatte in seinem Plädoyer allerdings nicht auf dem gewerbsmässigen Betrug bestanden. Anders als von Gasser gefordert, verhängte das Gericht kein partielles Berufsverbot (Gasser wollte den Psychiater nur unter Aufsicht eines Kollegen weiter praktizieren lassen).

Ebenfalls verurteilt wurde die Frau des Psychiaters, der Beihilfe zum Betrug angelastet wird. Die Strafe für die Psychotherapeutin, welche die umstrittenen Methoden angewendet hat, beträgt 350 Tagessätze à 50 Franken, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Die Hauptverantwortung für den Betrug trug nach Ansicht des Gerichts aber der Psychiater selber, da nur er die gefälschten Rezepte ausstellen durfte. Unklar blieb für Waeber die Motivation der beiden für die Taten. Er anerkannte durchaus, dass das Paar seine Patienten heilen wollte, hielt ihm aber auch vor, dass es bewusst kriminell gehandelt hat.

Geldfragen nicht geklärt

Noch nicht abgeschlossen wurde ein Grossteil der zivilen Forderungen der Krankenkassen (knapp 130 000 Franken). Da vor der Schlichtungskommission der Gesundheitsdirektion um denselben Betrag gestritten wird, will das Wirtschaftsstrafgericht deren Entscheid abwarten. Eine juristische Vertreterin von drei Kassen hat somit vergeblich den gesamten Prozess mitverfolgt und vor Gericht plädiert.

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