Nachdem in der «Affäre» um die Strassenkontrolle eines ranghohen Polizisten neue Einzelheiten bekannt geworden waren, nämlich eine SMS, welche angeblich beweist, dass der Polizeikadermann unter Alkoholeinfluss stand, nahm Untersuchungsrichter Mooser im Mai das Strafverfahren wieder auf. Gemäss dem Freiburger Staatsrat habe die Staatsanwaltschaft zudem kürzlich angekündigt, am Verfahren teilnehmen zu wollen. Mit Verweis auf die Gewaltenteilung wollte sich Staatsrat Erwin Jutzet zu diesem Vorgehen nicht äussern. Er könne nicht sagen, wie oft sich die Staatsanwaltschaft in ein Untersuchungsverfahren einschalte, es sei aber normalerweise eher in schwerwiegenden Fällen. «Sie müssen Staatsanwältin Anne Colliard selber fragen, warum sie am Verfahren teilnehmen will», meinte Jutzet sodann. Die FN konnten diese am Freitag leider nicht mehr erreichen.
Die Staatsanwaltschaft kann in einem Untersuchungsverfahren unter anderem Beweisanträge stellen.
Was den Polizisten angeht, der den Kadermann denunziert haben soll, ist ein Rekursverfahren bei Staatsrä-tin Anne-Claude Demierre hängig. rsa