FReiburg Veranstalter, die während der Fussball-WM 2010 eine Party, öffentliche Übertragungen oder andere Anlässe organisieren möchten, müssen abklären, ob diese eine Bewilligung brauchen. Ist dies der Fall, so kommen sie in Genuss eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens. Wie die Konferenz der Oberamtmänner gestern mitteilte, wurden einheitliche Richtlinien für den ganzen Kanton ausgearbeitet. «Wir rechnen mit vielen Gesuchen», sagt Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saannebezirks. Um diese schneller bearbeiten zu können, seien die Voraussetzungen für eine Bewilligung vereinfacht worden. Gesuche müssen bis spätestens 30 Tage vor dem Stattfinden der Veranstaltung eingereicht werden. hpa
- Freiburg
- 04.05.2024
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- 04.05.2024
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