Die ARA Guggersbach ist gemäss Pierre-Alain Loup vom kantonalen Amt für Umwelt die erste und bisher die einzige Abwasserreinigungsanlage im Kanton Freiburg, welche diesen nicht zum Kerngeschäft gehörenden Aufgabenbereich übernommen hat.
Die Produktion von Biogas ist bewilligungspflichtig. Das Amt für Umwelt hat die Anlage in Zumholz inspiziert. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind gemäss Pierre-Alain Loup genügend Kapazitäten, Möglichkeiten für die Zwischenlagerung des Materials und die technischen Einrichtungen für die Regulierung von Temperatur und PH-Wert. «Wichtig ist auch, dass das Material bereits bei den Lieferanten gut sortiert wird», hält Loup fest.
Die Betriebsbewilligung wurde vorerst für ein Jahr erteilt. Das sei üblich, so Loup. Nach dieser Zeit werde eine Bilanz gezogen und dann – wenn es keine Hindernisse gebe – die definitive Bewilligung für fünf Jahre erteilt.
Wie er den FN erklärte, spreche nichts dagegen, dass weitere ARA in diesen Bereich einsteigen, sofern es einerseits eine regionale Nachfrage gebe und andererseits die technischen Voraussetzungen erfüllt seien. Er wies darauf hin, dass es weitere Projekte für die Produktion von Biogas aus Biomasse gebe – Details könne er aber noch nicht geben, da noch nichts konkret sei. im