Freiburg Das Verbandsbeschwerderecht habe sich bewährt, um die geltenden Gesetze im Konkreten durchzusetzen, schreibt der Heimatkundeverein in einer Medienmitteilung. Das Beschwerderecht sei in zwei Dritteln der Fälle auch erfolgreich.
Ausserdem würden die allermeisten Beschwerden – zirka 99 Prozent – von Privaten eingereicht und nur bei 18,5 Prozent zum Erfolg führen.
Der Verantwortung bewusst
Die beschwerdeberechtigten Organisationen seien sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst, schreibt der Copräsident Alain Grandjean. «Sie intervenieren nur wenn Planungen und Bewilligungspraxis der Behörden allzu sorglos ausfallen.»
Gemäss einer Studie der Universität Genf weisen die Natur-und Heimatschutzorganisationen eine Erfolgsquote von 63 Prozent aus bei den Fällen, die zu einem Bundesgerichtsentscheid führen. Grandjean: «Ohne Beschwerde wäre in zwei Dritteln dieser Fälle gegen geltendes Recht verstossen worden.»
Laut Heimatkundeverein haben auch zahlreiche Staatsrechtsprofessorinnen und -professoren öffentlich Stellung genommen gegen die Initiative. «Die Initiative spielt Demokratie und Rechtsstaat in unhaltbarer Weise gegeneinander aus», hätten 45 Professoren in einer Stellungnahme festgehalten. il