Ein Radio- und Fernsehgerät zu haben, gilt vor dem Hintergrund der Meinungsbildungsfreiheit als Menschenrecht. Deshalb ist es für diese Geräte nicht mehr nötig eine Bewilligung einzuholen. Allerdings ist der Empfang von Programmen gebührenpflichtig. Der Besitzer eines Radios und/oder eines Fernsehers muss diese Geräte darum bei der Billag unaufgefordert anmelden. Dabei reicht es, dass das Gerät betriebsbereit ist. Welche Sender der Konsument schaut, ist hingegen irrelevant. Kontrolleure haben keinen Zutritt zur Wohnung. Besteht aufgrund einer solchen «Kontrolle» aber der dringende Verdacht, dass Geräte nicht angemeldet wurden, kann die Billag beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Anzeige erstatten. Dieses kann dann Bussen bis zu 5000 Franken ausstellen. Technische Einrichtungen, die laufende Geräte orten könnten, sind gemäss Stephan Wiederkehr in der Schweiz jedoch verboten. rsa
- 05.05.2024
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- 05.05.2024
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