42-jähriger Mann zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt
Der Mann hatte nach Erkenntnissen des Gerichts während fünf Jahren seine Frau und deren drei Kinder aus einer früheren Ehe terrorisiert und war dabei auch vor Gewaltanwendung nicht zurückgeschreckt.Der Angeklagte war bereits am Donnerstag, noch vor der Urteilsverkündung, wegen Flucht- und Rückfallgefahr festgenommen worden, nachdem er einen Zeugen beschimpft hatte. Er muss sich ausserdem einer ambulanten Therapie unterziehen und seiner Ehefrau eine Genugtuung von 20 000 Franken bezahlen.
Acht Monate aus früherem Verfahren
Im Strafmass von viereinhalb Jahren sind acht Monate Haft enthalten, die dem Betreffenden im Zusammenhang mit einer anderen Straftat bedingt erlassen worden waren. Bei diesem anderen Fall handelte es sich um zwei Männer, die 1999 getötet und in zwei Fässer einbetoniert im Lungerersee OW versenkt worden waren.
Bereits eine Zuchthausstrafe
Der am Freitag verurteilte Mann war in diesem anderen Verfahren im Jahre 2003 als Komplize wegen Hehlerei und Störung des Totenfriedens, Behinderung der Justiz und Verstosses gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Acht Monate der Strafe waren ihm damals bedingt erlassen worden, die er nun doch noch verbüssen muss. sda