Zweites Jahr
Einschulung im fünften Lebensjahr
Das zweite Kindergartenjahr wird nun ab Herbst 2009 eingeführt. Die Gemeinden haben fünf Jahre Zeit, dieses zweite Jahr anzubieten. Bleibt der Besuch obligatorisch, so dauert die Schulpflicht künftig elf Jahre. Und sie beginnt, wenn das Kind am 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. «Die Kinder sind also fünfjährig», hielt Isabelle Chassot fest und korrigierte so auch die Meinung vieler, dass die Einschulung bereits im vierten Lebensjahr erfolgt. Im Gesetz vorgeschrieben ist auch, dass die Kinder des ersten Jahres an vier bis fünf halben Tagen pro Woche frei haben. Dabei wird die Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt, die an unterschiedlichen Halbtagen frei haben. az