Die neue Aufgabenteilung mit dem Bund und unter den Kantonen führt dazu, dass interkantonale Vereinbarungen an Bedeutung gewinnen. So ist etwa im vergangenen Mai eine Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) in Kraft getreten. In den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt gilt bereits seit 2002 eine Vereinbarung über die Mitwirkung der Parlamente.Diese sogenannte «Convention des conventions» und die IRV hätten nun aber gezeigt, dass sich eine «effizientere Mitwirkung der Kantonsparlamente» als unbedingt notwendig erweise, schreibt die Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) in einer Medienmitteilung. Aus diesem Grunde sei den Parlamenten soeben ein Entwurf für eine Vereinbarung über die Mitwirkung beim Erlass und beim Vollzug von interkantonalen Vereinbarungen und von Verträgen der Kantone mit dem Ausland überwiesen worden.Gemäss WRK wird mit der neuen Vereinbarung das geltende Verfahren vereinfacht. Der Entwurf gewährleiste zudem, dass die kantonalen Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. Schliesslich könne mit der neuen Vereinbarung garantiert werden, «dass zwischen den sich ergänzenden Zuständigkeiten der Legislative und der Exekutive bei der Aussenpolitik ein Gleichgewicht herrscht».
Interkantonale Veranstaltung
Im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine neue Parlamentsvereinbarung organisiert die WRK eine zweisprachige interkantonale Veranstaltung, die der Problematik der «Mitwirkung der Parlamente bei den Aussenbeziehungen» gewidmet ist. Diese Veranstaltung, die den Parlamentsmitgliedern und den Regierungsvertretern der ganzen Westschweiz offen steht, findet am Nachmittag des 9. November 2007 in Freiburg statt. Der Anlass biete Gelegenheit, Erfahrungen und Standpunkte zur Thematik auszutauschen. wbwww.cgso.ch