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Fischereiverbot: Von der Vorsorge zur Lockerung

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Zwischen April und Juli 2007 wurden zwischen der Staumauer von Rossens und der Bernbrücke in Freiburg verschiedene Fischproben, hauptsächlich Forellen, entnommen. Die Resultate brachten eine erhebliche Belastung der Fische durch dioxinähnliches PCB an den Tag. Ende August hatte der Staatsrat dann entschieden, das Fischen in der Saane zwischen den Staumauern Rossens und Schiffenen sowie in der unteren Ärgera zu verbieten.

Anfangs Dezember wurde das Reglement 2008 für die Patentfischerei erlassen. Danach war das Fischen zusätzlich unterhalb der Schiffenenstaumauer bis zur Berner Kantonsgrenze und in der ganzen Glane verboten. Anfangs Februar 2008 haben die Kantone Bern und Freiburg präzisiert, dass Fischen unterhalb der Schiffenenstaumauer nicht verboten ist. Auf den Fang und Konsum von Barben und Forellen solle aber verzichtet werden. wb

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