FreiburgGegenwärtig laufen Vorarbeiten, um das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG) zu revidieren. Nun hat SP-Grossrat Xavier Ganioz, Freiburg, in einer Anfrage an den Staatsrat die Gefährlichkeit und Belastung angesprochen, denen Personen unterworfen sind, die einen mit «Polizeigewalt ausgestatteten Beruf» ausüben. Er wollte von der Regierung wissen, ob sie bereit ist, besagten Berufsgruppen (Polizisten, Gefängnisaufseher, Wildhüter) ab 60 Jahren eine volle Rente ohne Rentenkürzung zu garantieren.
Wie der Staatsrat in seiner Antwort festhält, sind nicht nur diese Berufsgruppen, sondern auch das Lehr- und Pflegepersonal, das Personal der Tiefbau- und des Waldamtes, usw. mit physisch und psychisch anspruchsvollen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Dies wird mit Statistiken zu Invaliditätsfällen untermauert. Bei Pflegenden am psychiatrischen Spital und bei Gefängniswärtern treten überdurchschnittlich viele Invaliditätfälle auf.
Differenzierung problematisch
Aus der Antwort an Grossrat Ganioz geht weiter hervor, dass Polizeibeamte heute mit 60 pensioniert werden. Ihre Rente wird über einen Zusatzrentenfonds finanziert, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Bei fehlenden Beitragsjahren besteht eine Einkaufspflicht. Seit 2003 kann das gesamte Staatspersonal ab 60 freiwillig in Pension gehen. Die AHV-Überbrückungsrente wird vollständig vom Staat finanziert. Die Pensionskassenrente wird zu einem tieferen Umwandlungssatz berechnet.
Im Hinblick auf die Zukunft beteuert der Staatsrat, dass er die Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Pensionierung beibehalten wolle. Diese seien im Hinblick auf die Einführung einer flexiblen Pensionierung zu sehen. Hingegen könne er weder für gewisse Personalkategorien und noch weniger für das gesamte Personal bei einem Rücktritt vor dem 65. Altersjahr eine ungekürzte Alterspension befürworten. Das sei finanziell nicht verkraftbar. wb