Auch Mösli neu beurteilen
Ähnlich liegt der Fall beim Mösli, das mit 48 Wohnhäusern und einem Restaurant fast vollständig überbaut ist. Durch den Batgliss-Bericht kam das Mösli in die rote Zone – eine Situation, die auch die Gemeinde in den Zonennutzungsplan übernommen hat. Gegen diese Planauflage rekurrierten die Quatiergenossenschaft und ein Landbesitzer. Sie verlangten:l dass bestehende Bauten nach einer Zerstörung im bisherigen Umfang wieder aufgebaut werden dürfen;l dass Umbauten, Erweiterungen sowie Nutzungsänderungen durchgeführt werden dürfen, soweit sie die Bodenstabilität nicht nachteilig beeinflussen;l dass geringfügige Bauten mit Rücksicht auf die Bodenstabilität erstellt werden dürfen;l dass an bestehenden Gebäuden Unterhalts-, Ausbesserungs- und Renovationsarbeiten ohne Einschränkung getätigt werden dürfen.Die Beschwerdeführer bemängeln das Fehlen eingehender Abklärungen. Die Gemeinde gehe weit über das Notwendige hinaus.Auch für das Mösli ergibt sich gemäss der Naturgefahrenkarte ein neues Bild: Das Gebiet ist teils in die Gefahrenstufe gelb (gering), teils in blau (mittel) sowie in Mischzonen (Restgefährdung) eingeteilt.Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Gemeinde Plaffeien auch in diesem Fall noch einmal über die Bücher muss. Für materielle Ansprüche verwies das Gericht ebenfalls auf die Enteignungskommission. im