Die neuen Gemeindesteuerfüsse, wie sie der Staatsrat im Hinblick auf die Einführung des kantonalen Spitalnetzes beschlossen hat, müssen den Steuerpflichtigen an den Gemeindeversammlungen oder im Generalrat mitgeteilt werden. Darauf weist das Amt für Gemeinden in seinen Informationen hin. Bei der Gemeindeversammlung resp. dem Generalrat zur Verabschiedung des Budgets 2007 müsse über das Ziel der Spitalreform und die finanziellen Auswirkungen informiert werden.Sofern in einer Gemeindeversammlung oder in einem Generalrat keine Änderungen aus anderen Gründen beantragt werden, treten die in der Verordnung des Staatsrates festgelegten Steuerfüsse am 1. Januar 2007 in Kraft, ohne dass die Gemeindelegislative darüber abstimmt. Es kann aber sein, dass ein Gemeinderat einen anderen Steuerfuss beantragt. Das kann etwa nötig sein, um ein ausgeglichenes Budget zu erreichen oder künftige Investitionen finanzieren zu können usw. wb
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