Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz über die Kulturförderung und die Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes bis Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Beide Gesetze sollen Anfang 2008 in Kraft treten. Die Kulturförderung des Staates soll künftig alle Förderungsbereiche (Literatur, Tanz, Bildende Kunst etc.) umfassen. Damit würden eine systematische Gesamtschau und Evaluation der kulturellen Förderungstätigkeit des Bundes ermöglicht, schreibt das Eidg. Departement des Innern (Edi).
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