Das Kantonsgericht Freiburg hat die Sicherheits- und Justizdirektion ersucht, beim Grossen Rat eine Gesetzesänderung zu beantragen.
Diese Massnahme ist auf einen Bundesgerichtsentscheid zurückzuführen. In diesem wurden für den Kanton Luzern klare Regeln aufgestellt in Bezug auf die Unabhängigkeit des für die Untersuchungshaft verantwortlichen Richters. Auch wenn die Funktion der Freiburger Untersuchungsrichter nur teilweise mit derjenigen ihrer Luzerner Amtskollegen vergleichbar ist, wären sie gemäss dieser neuen Gesetzgebung nicht mehr genügend unabhängig.
Zwischenzeitlich hat die Strafkammer des Kantonsgerichts in der Person von Gerichtspräsident Pierre-Emmanuel Esseiva einen Richter mit der Aufgabe beauftragt, festgenommene Personen anzuhören und über die Anordnung von Untersuchungshaft sowie über Haftentlassungsgesuche zu entscheiden. Esseiva wird Ende März als Gerichtspräsident in den Ruhestand treten.