Die Hotelleitung eines Waadtländer Betriebs muss wegen übersetzter Geschwindigkeit eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Die Ermittlungen, wer genau am Steuer des betreffenden Wagens sass, führten zu keinem Ergebnis – fest steht nur, dass der Personenwagen bei einer Radarkontrolle auf der Autobahn A 1 bei Sâles 47 Stundenkilometer zu viel auf dem Tachometer hatte.
Das Fahrzeug gehört zum Hotelbetrieb. Die Geschäftsführerin konnte gegenüber den Behörden keine Auskunft geben, wer das Fahrzeug an diesem Tag verwendet hat. Sie sagte aus, dass sie den Wagen dem Personal sowie regelmässigen Hotelkunden zur Verfügung stelle. Auch das Radarbild führte zu keiner Identifikation des Fahrers oder der Fahrerin.