Die neue Freiburger Kantonsverfassung entspricht in allen Teilen dem Bundesrecht. In einer am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ersucht der Bundesrat deshalb die eidgenössischen Räte um ihre Gewährleistung.
Die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg haben die totalrevidierte Verfassung am 16. Mai dieses Jahres angenommen. Neu sind unter anderem die Verkleinerung des Grossen Rates von 130 auf 110 Mitglieder, die Einführung der Volksmotion und ein Vetorecht des Grossen Rates gegen Verordnungen des Staatsrates.
Sehr detailliert listet die Verfassung die Grundrechte auf. Das neue Grundgesetz verankert zudem den Schutz der Mutterschaft und eine umfassende Familienpolitik. Neu eingerichtet werden eine Ombudsstelle und ein Justizrat. Richterinnen und Richter werden neu auf unbestimmte Dauer gewählt.