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Der Staatsrat will sein Werk verteidigen

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Der Staatsrat will sein Werk verteidigen

Regierung will weitere Kürzungen im Gesetzesentwurf über Gehälter und Pensionen bekämpfen

Zwischen einer halben und ganzen Million spart der Staat jährlich mit dem neuen Gesetz über die Gehälter und Pensionen der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter. Der Staatsrat will heute Freitag seinen Entwurf verteidigen und weitere Kürzungen bekämpfen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Zehn Jahre nach den ersten Attacken auf die Pensionen der Staatsräte und Kantonsrichter nimmt der Grosse Rat heute die Detailberatung des neuen Gesetzes auf. Mit Ausnahme der SP, die einen Rückweisungsantrag stellte, plädierten am Donnerstag alle Fraktionen für Eintreten auf den Gesetzesentwurf.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission möchte allerdings einige Korrekturen am Entwurf anbringen. Dabei handelt es sich um Korrekturen nach unten. «Der Staatsrat kann sich mit der Mehrheit dieser Anträge nicht einverstanden erklären», betonte Finanzdirektor Urs Schwaller in der Eintretensdebatte.

Vier Schwerpunkte

Für Schwaller enthält der Entwurf des Staatsrates vier Schwerpunkte:
l Auszahlung einer einmaligen Kapitalabfindung statt einer lebenslänglichen Rente für Staatsräte und Oberamtmänner, die vor dem 45. Altersjahr aus dem Amt scheiden;
l Die neuen Kantonsrichter werden der Pensionskasse des Staatspersonals unterstellt;
l Das Amt des Staatsrates, Oberamtmannes und Kantonsrichters soll weiterhin attraktiv sein und entsprechend entlöhnt werden;
l Am Besitzstand der bereits amtierenden Magistratspersonen wird nicht gerüttelt.

Gehälter der Staatsräte
bleiben unverändert

Schwaller hielt weiter fest, dass der Entwurf nichts an den Gehältern der Staatsräte (rund 215 000 Franken) ändere. Mit Ausnahme des Oberamtmannes des Saanebezirks sollen aber die Oberamtmänner mehr Lohn erhalten. Ihr Gehalt wird nämlich jenem des Oberamtmannes des Saanebezirk (rund 170 000 Franken) angeglichen. Bisher waren auch die Grösse des Bezirks und der Arbeitsanfall massgebend für das Gehalt. Weil die neuen Kantonsrichter der Pensionskasse des Staatspersonals angeschlossen werden, schlägt der Staatsrat für sie eine 10-prozentige Gehaltserhöhung vor, womit sie auf rund 191 000 Franken Jahresgehalt gelangen werden.

Attraktiv bleiben

Die verschiedenen Fraktionssprecher waren sich in der Folge einig: Die Gehälter der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter sollen so gestaltet werden, dass diese Ämter attraktiv bleiben. «Eine zweite Garnitur dürfen wir uns nicht leisten», meinte auch Hans Stocker (CVP, Murten).

Bezüglich der Pensionsgelder gaben Jean-Louis Romanens und Claude Masset als CVP- resp. FDP-Sprecher zu verstehen, dass sie die Ansicht des Staatsrates bezüglich Renten teilen. Sie ziehen demnach eine abgestufte Rente je nach
Amtsdauer vor (vgl. Kasten). Nach Worten von Hans-Rudolf Beyeler wird sich die CSP-Fraktion der Ansicht der Finanzkommission anschliessen und einen linearen Satz von vier Prozent befürworten. Dies will auch die SVP-Fraktion. Deren Sprecher Michel Losey fragte sich je-doch, ob die Altersgrenze für die Auszahlung der einmaligen Kapitalabfindung nicht auf 50 erhöht werden sollte.

SP möchte weniger weit gehen

Die SP-Fraktion ihrerseits stellte einen Rückweisungsantrag. Laut deren Sprecher Louis-Marc Perroud sei der Entwurf nicht ausgewogen und passe nicht in die heutige Landschaft mit dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und den schlechten Aussichten der Staatsfinanzen. Perroud störte sich auch an der Tatsache, dass einerseits Kapitalabfindungen, andererseits Renten ausbezahlt werden. Er liess auch durchblicken, dass sich die SP-Fraktion den Anträgen der Kommission anschliessen werde, sollte ihr Rückweisungsantrag abgelehnt werden.

Der Finanzdirektor Urs Schwaller hatte jedoch gar keine Freude am SP-Antrag. Er konnte auch keinen Grund erkennen, weshalb der Entwurf zurückgewiesen werden sollte. Konkrete Verbesserungsvorschläge konn- te er jedenfalls nicht entdecken. «Bei einer Rückweisung werden wir auch im Jahre 2006 kein neues Gesetz haben», gab er zu bedenken. Der Rückweisungsantrag wurde mit 70 zu 20 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt.

Keine Sesselkleber

Hans Stocker warf einen andern
Gedanken in die Runde. Nach sei-nen Worten benötigt Freiburg Staatsräte, die etwas bewegen und den Kanton weiterbringen können. Das Amt sei aber risikobehaftet. Und deshalb müsste eine «Risikoprämie» einbezogen werden. Wie er ausführte, zeigen Top-Leute in der Privatwirtschaft nach sieben Jahren
Verschleisserscheinungen, weshalb eine neue Herausforderung nach
dieser Zeitspanne angebracht sei.
So liess er durchblicken, dass dies
für Staatsräte eine 10-jährige Amtszeit bedeuten sollte. «Wir wollen sicher keine Sesselkleber», fügte er bei.

Wie hoch darf die Rente sein?

Die Eintretensdebatte von gestern Donnerstag hat gezeigt, dass die Meinungen bei den Pensionen der Staatsräte auseinander gehen.

Vier Prozent des Gehalts
pro Amtsjahr als Pension?

Wie soll die Pension der Staatsräte aussehen, welche die Regierung nach dem 45. Altersjahr verlassen? Laut Staatsrat sollen sie einen Anspruch auf eine lebenslängliche Rente von 6 Prozent des letzten Gehaltes pro Amtsjahr für die ersten fünf Amtsjahre erhalten. Die Pension wird bis zum zehnten Amtsjahr um je 4 Prozent pro Jahr und ab dem zehnten um weitere 2 Prozent pro geleistetes Amtsjahr erhöht, bis zum Maximum von 60 Prozent des letzten Gehalts. Dies bedeutet, dass die Staatsräte gemäss heutigem Gehalt (215 000 Franken) nach fünf Jahren eine lebenslängliche Rente von rund 65 000 Franken pro Jahr erhalten würden, nach zehn Jahren eine solche von 108 000 Franken und nach 15 Jahren rund 130 000 Franken.

Gemäss Antrag der Finanzkommission ist das Maximum von 60 Prozent des letzten Gehalts ebenfalls nach 15 Jahren erreicht. Pro Amtsjahr soll aber der Staatsrat jeweils 4 Prozent des Gehalts pro Amtsjahr als Pension erhalten, unabhängig der Dauer. Nach fünf Jahren würde ein Staatsrat demnach rund 43 000 Franken, nach 10 Jahren rund 86 000 Franken an Pensionsgeldern pro Jahr erhalten.

Einmalige Kapitalabfindungen

Völlig neu sind die einmaligen Kapitalabfindungen für Staatsräte, die vor dem 45. Altersjahr ausscheiden und noch keine zehn Jahre im Amt waren. Einig sind sich Staatsrat und Kommission, dass ein Staatsrat bei fünf oder weniger geleisteten Amtsjahren Anspruch auf ein Jahresgehalt als Austrittsleistung erhalten soll. Ab dem 6. bis zum 10. Amtsjahr möchte der Staatsrat zwei Jahresgehälter gewähren. Die Kommission möchte jedoch ab dem sechsten Jahr 120 Prozent des Jahresgehalts gewähren und dieses pro weiteres Amtsjahr um 20 Prozent erhöhen, bis zu einem Maximum von zwei Jahresgehältern. az

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