Die Entscheidung des kantonalen Kulturdepartementes ist aufgrund eines Berichtes gefallen, welchen Claude Castella, Dienstchef für Kulturgüter, verfasst hatte und welcher dem Gebäude einen Wert zuspricht, den zu schützen es sich lohnt. Nach der Revision des Zonenplans im Jahr 1989 war der Schutz des Gebäudes nämlich aufgehoben worden.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege den kulturellen Wert des historischen Gebäudes hervorgestrichen. Gemäss Claude Castella wollte der Kanton das Gebäude zu dieser Zeit kaufen, um einen Polizeiposten einzurichten. Um eine Umfunktionierung nicht kompliziert zu machen, war darauf verzichtet worden, das Gebäude unter Schutz zu stellen. Die Polizei wurde jedoch im umgestalteten Bahnhof einquartiert.
Vergebliche Suche nach Käufern
Die SBB suchten nach der Absage des Kantons weiter nach einem Käufer. Die Suche scheiterte jedoch an der Summe von 4 Millionen Franken, welche für die Renovation des Gebäudes notwendig wäre. Das Abbruchgesuch war von den SBB deshalb am 11. Februar eingereicht worden, worauf das Amt für kulturelle Angelegenheiten zu schnellem Handeln gezwungen wurde und die Anfrage des Kulturgüterdienstes aus dem Dezember positiv beantwortete.
Gemäss Jacques Zulauf, dem Pressesprecher der SBB, fühlt man sich durch den kurzfristigen Entscheid des Kantons vor den Kopf gestossen. Die SBBhaben nun einen Monat Zeit, um gegen die Schutzauflage Rekurs einzulegen. Falls das Verwaltungsgericht den Schutz des Gebäudes unterstützt, wird es das Abbruchgesuch ablehnen müssen.