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Arbeitgeber-Nein zur Verfassung

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Arbeitgeber-Nein zur Verfassung

Das kantonale Grundgesetz wird im Wesentlichen abgelehnt

Nach Meinung des Freiburger Arbeitgeberverbandes weist der Entwurf für eine neue Freiburger Staatsverfassung wichtige Fehler auf, welche in einem Grundgesetz nicht zulässig sind. Namentlich werden das Kapitel «Staatsaufgaben» und die Stellung der Wirtschaft als verfehlt angesehen.

Von WALTER BUCHS

Eine Verfassung müsse auf Dauer angelegt sein, müsse sich nur auf fundamentale Grundsätze beziehen und dürfe somit keine «weitschweifigen Bestimmungen» enthalten. Dies stellten Vertreter des Freiburger Arbeitgeberverbandes am Dienstag an einer Pressekonferenz fest. Die Verfassung «dient dazu, die Bürger vor staatlicher Einmischung zu schützen, und nicht der Erstellung des politischen Tätigkeitsprogramms des Staates,» betonte dabei Direktor Jean-Pierre Siggen. Es sei nämlich festzustellen, dass das Kapitel, welches sich mit den Staatsaufgaben befasst, das umfangreichste, aber am wenigsten notwendige sei. Die Verfassung müsse in erster Linie die politischen Institutionen definieren sowie die «Machtverteilung und die individuellen Rechte festlegen.»

«Überflüssige Aufzählung»

Wie Jean-Pierre Siggen weiter sagte, wollten die Verfassungsräte mit einer umfassenden Liste der Staatsaufgaben der Verfassung offensichtlich eine «pädagogische Rolle» zuteilen. Dies werde aber von den Arbeitgebern formell abgelehnt mit dem Hinweis: «Die Bürger dieses Kantons sind keine Unmündigen, sondern verantwortungsbewusste Leute. Diesbezüglich ist die Verfassung klar sozialisierend.»

Da jeder Kanton ein souveräner Staat sei, sei es im Gegensatz zum Bund nicht notwendig, die Pflichten des kantonalen Staates aufzuzählen, die per definitionem sowieso nicht erschöpfend sind. Der Verfassungsentwurf sei aber durch Artikel belastet, welche offene Türen einrennen oder Aufgaben aufnehmen, welche die Kantone dem Bund übertragen haben oder für welche die Kantone nur noch Ausführungsbehörden sind. Als Beispiel werden die Artikel über das Wohnen und die Massnahmen zur Linderung der Folgen der Arbeitslosigkeit erwähnt.

«Gegensätze und naive Behauptungen»

Die Arbeitgeberkammer bedauert insbesondere, dass nirgends eine Einschätzung der Kosten besteht, welche durch die gesetzliche Anwendung zahlreicher Artikel entstehen würden. Dies sei etwa bei den Kinderzulagen der Fall, wo ein ganz neues System vorgeschlagen wurde. Der Entwurf enthalte zudem «erstaunliche Gegensätze». So werde im Verkehrsartikel der Kanton ersucht, gleichzeitig die abgelegenen Regionen speziell zu berücksichtigen und den nicht motorisierten Verkehr zu fördern. Daher wird die Frage gestellt: «Muss man in Zukunft per Velo oder Ballon nach Montbovon reisen?»

Nach Meinung des Arbeitgeberverbandes ist der Verfassungsentwurf zudem «voller naiver Behauptungen» wie etwa die Bestimmung, dass «die älteren Menschen Anspruch auf . . . Achtung ihrer Persönlichkeit haben». Das müsse doch wohl auch auf andere Bevölkerungsgruppen zutreffen.

Einschränkung der Wirtschaft

Nach Meinung des Arbeitgeberverbandes wird der Wirtschaft als «lebenswichtigem Sektor der Gesellschaft» nicht der Platz zugeordnet, der ihr zukommt. In vielen Artikeln werde sie zwar erwähnt, «jedoch immer nur, um sie unnötigerweise einzuschränken». Auch wenn etwa der Artikel über die Wirtschaftsförderung akzeptabel sei, sei die Rolle des Staates in der Wirtschaft doch «viel zu dirigistisch und einschränkend». Gleichzeitig wird bedauert, dass «der gemeinsame Wohlstand kein Ziel des Staates ist».

Wie Bernard Repond, Präsident der Arbeitgeberkammer, ergänzte, hat der Verband seine Stellungnahme unabhängig von der politischen Konstellation gefasst. Der Verfassungsentwurf wurde aus der Sicht der KMU-Chefs beurteilt, denen vom Staat immer mehr Auflagen gemacht würden. Man habe sich auch auf die Punkte beschränkt, welche die wirtschaftliche Ebene betreffen, weshalb die Stellungnahme auch nicht erschöpfend sei.
«Ein Kompromis der Kompromisse»

In einer Stellungnahme zur ablehnenden Haltung der Arbeitgeber dem Verfassungsentwurf gegenüber zeigt sich die SP-Fraktion perplex. In einer vom Fraktionschef und Ständerat Alain Berset unterzeichneten Erklärung wird der Wunsch formuliert, dass sich die Diskussionen während der Kampagne im Hinblick auf die Abstimmung vom 16. Mai tatsächlich auf den Inhalt des Entwurfs und nicht auf vage Vorurteile beziehen werden. Die SP-Fraktion ist auch überrascht, dass der Arbeitgeberverband nicht gesehen hat, dass ihr Vertreter im Verfassungsrat schlussendlich alle Abstimmungen zu seinen Anträgen gewonnen hat.

Die SP macht dann darauf aufmerksam, dass der Entwurf auch nicht mehr dem entspreche, was ihre Vertreter sich am Anfang gewünscht hatten. Sie hätten es aber vorgezogen, zu Lösungen Hand zu bieten, die mehrheitsfähig sind, dies sowohl im Rat als auch an der bevorstehenden Volksabstimmung. Es wird daher bedauert, dass der Arbeitgeberverband mit seiner Haltung «vier Jahre Arbeit gefährdet, ohne etwas Besseres vorzuschlagen». wb

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