Er war auf der Autobahn im Gubrist-Tunnel unterwegs, als auf seinem Handy eine wichtige Nachricht eintraf. Der 41-Jährige Autofahrer nahm das Mobiltelefon in die rechte Hand und bediente es mit dem Daumen derselben Hand. Er fiel einer Polizeipatrouille auf, weil er mit Tempo 75 unterwegs war und er sein Auto mehrere Male im Tunnel Richtung Mittelleitlinie und wieder zurück in die Mitte des Normalstreifens lenkte. Als die Patrouille auf die Höhe des Autos aufschloss, sahen die Polizisten, wie der Mann immer wieder mehrere Sekunden auf das Telefon anstatt auf die Strasse schaute.
Der Mann – ein Freiburger – wurde mittels Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Er akzeptierte den Strafbefehl. Doch als die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr ihm den Fahrausweis für einen Monat entziehen wollte, wehrte sich der Mann: Sein Verhalten sei keine mittelschwere Widerhandlung gewesen, sondern nur eine leichte. Das Verkehrsaufkommen sei gering, der Verkehr flüssig gewesen. Zudem sei er auf sein Auto angewiesen.
Das Freiburger Kantonsgericht weist seine Beschwerde nun jedoch ab. Mit seiner unkontrollierten Fahrweise in einem engen Autobahntunnel hätte er einen Unfall auslösen können. Daher sei seine Widerhandlung mittelschwer, und dafür müsse ihm die Kommission den Fahrausweis für mindestens einen Monat entziehen, so das Gericht.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2018 81