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Gericht spricht Automobilistin frei

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Ein Oktobertag vor zwei Jahren, sechs Uhr morgens: Eine damals 21-jährige Autofahrerin war mit ihrem Freund in Richtung Sense-­Oberland unterwegs. Auf der Hauptstrasse von Alterswil, nach einer lang gezogenen Linkskurve auf der Höhe von Wilersguet, befand sich plötzlich ein Mann auf der Strasse. Der Landwirt war in diesem Moment dabei, gemeinsam mit Familienmitgliedern eine Kuhherde bis nach Plaffeien zu bringen. Wegen einer ausgebrochenen Kuh gelangte er auf die Strasse. Die Fahrerin machte eine Vollbremsung, lenkte das Auto nach rechts, erfasste aber mit der linken Fahrzeugseite den Mann. Das 47-jährige Opfer verletzte sich beim Unfall schwer. Kurze Zeit später erlag der Mann seinen Kopfverletzungen. Das Polizeigericht in Tafers hat die Fahrerin gestern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Frage nach Geschwindigkeit

Die Kantonspolizei stellte in der Untersuchung fest, dass der Mann ab 28 Metern Distanz erkennbar gewesen wäre. Laut Angaben der Beschuldigten war sie mit einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern unterwegs. Die Angeklagte hätte die Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen müssen, sagte Staatsanwalt Markus Julmy an der Verhandlung. Denn laut Bundesgesetz darf ein Lenker nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug innerhalb der Sichtweite anhalten kann. «Der schnellere Verkehrsteilnehmer trägt folglich die Verantwortung, sich gegenüber dem langsameren anzupassen», sagte er. Julmy fügte hinzu, dass der Beifahrer nach dem Unfall ausgesagt habe, Kühe gesehen zu haben; die Angeklagte hingegen habe nichts gesehen. Dies werfe die Frage auf, ob die Lenkerin aufmerksam genug war oder ihre Sorgfaltspflicht verletzte.

«Kein Plan B»

Der Staatsanwalt räumte ein, dass es beim Umzug der Herde «keinen Plan B» gegeben habe, sollten Kühe ausbrechen. Der Verteidiger der Angeklagten, Markus Meuwly, stimmte dem zu. Er ergänzte, dass der Umzug zwar durchdacht gewesen sei, da ein Fahrzeug mit Drehlicht und Warnblinker die Herde anführte und ein Traktor mit gleichen Lichtsignalen das Schlusslicht bildete. Doch nicht alle Personen hätten eine Leuchtweste getragen, wie dies vorgeschrieben sei, auch das Opfer nicht: Der Mann sei komplett in Schwarz gekleidet gewesen. Zudem sei es laut Augenzeugen tiefe Nacht gewesen.

Es sei unbestritten, dass der Verstorbene reflexartig gehandelt habe, als er die Kuh von der Strasse holen wollte, um einen Unfall zu vermeiden. Allerdings habe er dabei auch seine eigene Sicherheit vernachlässigt. Bis heute gebe es keine Erkenntnisse dazu, ob der Verstorbene schon länger auf der Strasse stand oder erst unmittelbar vor der Kollision.

Meuwly forderte einen Freispruch für seine Mandantin; Staatsanwalt Julmy plädierte auf schuldig und forderte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer Verbindungsbusse von 25 Prozent.

Polizeirichter Peter Rentsch führte in seiner kurzen Urteilsbegründung den Vertrauensgrundsatz an: Jeder Strassenbenützer kann darauf vertrauen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäss verhalten. In diesem Fall habe die Angeklagte nicht damit rechnen müssen, mitten auf der Fahrbahn auf einen dunkel gekleideten Mann zu treffen. Auch wenn die Beschuldigte nur mit 60  Stundenkilometern gefahren wäre, hätte sie nach einer Sekunde Reaktionszeit nicht rechtzeitig abbremsen können, um die Kollision zu vermeiden, führte er aus.

Das Gericht verfügte, dass die Verfahrenskosten zulasten des Kantons gehen. Die Beschuldigte erhält zudem eine Parteientschädigung von rund 6000 Franken.

«Der schnellere Verkehrsteilnehmer trägt die Verant­wortung, sich gegenüber dem langsameren anzupassen.»

Markus Julmy

Freiburger Staatsanwalt

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