Beim Gesetz über Menschen mit Behinderungen handle es sich um ein ehrgeiziges und fortschrittliches Gesetz, das die Person mit einer Behinderung in den Mittelpunkt der politischen Vision stelle, schreiben die beiden Verbände Infri und Pro Infirmis in einer Mitteilung.
Der Grosse Rat habe mit dem Gesetz am Donnerstag das Grundrecht der Menschen mit Behinderung anerkannt, an allen Lebensbereichen vollumfänglich teilzuhaben. Weiter loben die Verbände den neuen Katalog der ambulanten Dienstleistungen, der das existierende institutionelle Angebot ergänzen soll. Die neuen Massnahmen würden es insbesondere erlauben, den Verbleib zu Hause zu fördern und die Integration der Menschen mit einer Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben.
Demgegenüber bedauern die beiden Organisationen, dass eine Mehrheit des Grossen Rates die Regelungen ablehnte, die eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu neuen Bauten anstrebten. So sei eine Gelegenheit verpasst worden, den Worten Taten folgen zu lassen.