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Staatsrat sieht wenig Spielraum im Kampf gegen Schwarzarbeit

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Ein Vorstoss aus dem Grossen Rat verlangt Steuererleichterungen für Privathaushalte, die Reinigungspersonal beschäftigen und dieses ordentlich melden. Unmöglich, findet der Staatsrat.

Wie kann der Kanton dem Problem der Schwarzarbeit besser entgegenwirken? Ein Postulat unter Federführung von Grossrätin Sandra Lepori (GLP, Treyvaux) zeigt konkrete Lösungen auf. Der Staat soll Privaten bis zu 5000 Franken Steuerabzug gewähren, wenn sie in ihrem Haushalt Reinigungspersonal beschäftigen und dies ordentlich melden. Zudem soll er sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebern eine zeitlich begrenzte Steueramnestie gewähren, wenn sie es in der Vergangenheit versäumt hatten, solche Beschäftigungsverhältnisse zu melden, und dies nun nachholen.

Die Kantonsregierung hält diese Vorschläge für untauglich. «Der Staat würde Steuerpflichtige belohnen, deren Verdienst lediglich darin besteht, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen», heisst es in der Antwort auf den Vorstoss. Eine solche Massnahme sei weder mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Steuern noch mit der Bundesverfassung vereinbar.

Fehlende Gleichbehandlung

Zudem sieht der Staatsrat ein Problem darin, dass sich die Forderungen einzig auf die Reinigungsbranche beziehen. Schwarzarbeit trete auch in anderen Branchen auf, vor allem im Gastgewerbe und im Bausektor. Zudem würden steuerliche Anreize vor allem mittlere und hohe Einkommen entlasten. In beiden Fällen stelle sich daher die Frage der Gleichbehandlung, so der Staatsrat.

Die Unterzeichner des Postulats möchten zudem wissen, wie viele Privathaushalte und Unternehmen im Kanton Reinigungspersonal beschäftigen, und verlangen eine entsprechende Studie. Auch hier winkt der Staatsrat ab: Eine solche Studie sei zu umständlich.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, das Postulat abzulehnen, wenn es an einer der kommenden Sitzungen behandelt wird. Die Kantonsregierung ist überzeugt, dass das geltende Gesetz gegen Schwarzarbeit bereits heute Wirkung zeigt. Dies belegten auch Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft. Demnach machte Schwarzarbeit im Jahr 2002 9,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus. 20 Jahre später sind es noch 6,1 Prozent.

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