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Sonderpädagogikgesetz vor Abschluss

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Die Debatte über das Sonderpädagogikgesetz kam in der Septembersession des Grossen Rates nicht über die erste Lesung hinaus. So ist die zweite Lesung für die Oktobersession diese Woche vorgesehen, und am Mittwoch sollte auch die Schlussabstimmung erfolgen. Tatsächlich kam es im September zwar zu zahlreichen Änderungsanträgen zum Entwurf des Staatsrates, diese erhielten aber alle eine mehr oder weniger klare Abfuhr.

Wird das Gesetz genehmigt, so geht eine jahrelange Vorbereitungszeit zu Ende. 2008 ging die Verantwortung für die pä­da­go­gi­sche Betreuung von Kindern mit einer Behinderung von der Invalidenversicherung an die Kantone über. Diese erhielten den Auftrag, eigene Gesetze auszuarbeiten. In Freiburg scheiterte ein erster Versuch 2012.

Der Schwerpunkt liegt auf der Integration von behinderten Kindern in die Regelschule – was in Freiburg seit Jahren praktiziert wird. Heiss diskutiert wurde der finanzielle Aspekt: Das neue Gesetz sieht vor, dass der Kanton 45 Prozent der Kosten für die Sonderpädagogik übernimmt und die Gemeinden 55 Prozent.

Am Donnerstag wird der Grosse Rat über zwei weitere Gesetze aus dem sozial- und gesundheitspolitischen Bereich debattieren: ein Gesetz über Menschen mit Behinderungen sowie ein Gesetz über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die profes­sionellen Pflegefamilien. Mit diesen Gesetzen werden die Grundsätze und Handlungsbereiche des Staates zu einer neuen kantonalen Politik im Behindertenwesen gesetzlich verankert.

Zu Beginn der Session morgen Dienstag wird sich das Kantonsparlament mit einer Motion über die Reform der Aufgaben der Oberamtmänner und der Regionen beschäftigen. Bereits im September stand eine Motion über die Oberämter auf dem Programm. Damals ging es um die personalpolitische Kompetenz und die Konferenz der Oberamtmänner, die gesetzlich verankert werden soll.

Das Parlament stimmte damals der Vorlage klar zu und äusserte so seinen Reformwillen. Mit der nun zur Debatte stehenden Motion sollen die Aufgaben der Oberamtmänner und der Regionen überarbeitet werden. Der Staatsrat hatte für beide Motionen beantragt, sie erheblich zu erklären.

Auch morgen nimmt der Grosse Rat Stellung zur Antwort des Staatsrats auf ein Postulat zur Überwachung von Moscheen und Imamen. Der Staatsrat zeigt sich in seiner Stellungnahme gewillt, einen Bericht zu verfassen, im Rahmen dessen auch eine Liste von Imamen vorgeschlagen werden könnte. Einen Bericht über den sicherheitspolitischen Aspekt lehnt der Staatsrat jedoch ab, weil damit polizeiliche und nachrichtendienstliche Massnahmen gefährdet würden.

Immobilien

Der Staatsrat möchte zwei Stockwerke kaufen

Der Staatsrat beantragt zum Auftakt der Oktobersession dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit über 5,77 Millionen Franken zum Kauf zweier Stockwerk an der Route d’Englisberg 3 in Granges-Paccot. Er möchte dort das neue Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe unterbringen. Es handelt sich beim Kaufobjekt um die Aufstockung des Gebäudes «King Jouet». Der Staatsrat lobt in seinem Bericht die moderne Bauweise, den hervorragenden Standort und die Eignung für die Tätigkeiten des Amtes, das am 1. Januar 2018 seinen Betrieb aufnimmt. Der Kauf entspricht der Immobilienpolitik des Staates, möglichst in Gebäuden in eigenem Besitz zu arbeiten.

uh

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