Die Mitte links – CSP Freiburg meldet sich in der Vernehmlassung zum Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht zu Wort. Grundsätzlich begrüsse die Partei die Totalrevision des Gesetzes, teilt sie mit. Es sei allerdings explizit darauf zu achten, die einzelnen Artikel wo nötig offen zu formulieren, damit sie auch nach der Einführung des entsprechenden Bundesrechts ihre Gültigkeit behalten würden.
Die ML–CSP stelle fest, dass weiterhin drei Anhörungen für die Einbürgerungskandidaten vorgesehen seien. Die Partei bedauere, dass eine Neugestaltung und Harmonisierung der Gebührenregelung nicht ins Auge gefasst worden sei. Auch stosse man sich daran, dass die Kosten für Einbürgerungsgesuche in den einzelnen Gemeinden stark schwanken würden. Sie sollten vereinheitlicht werden, um die Gleichbehandlung aller Einbürgerungswilligen zu gewährleisten.
Die CSP begrüsst es hingegen, dass der Einbürgerungsentscheid für Personen der zweiten Generation neu vom Staatsrat gefällt werde. Das reduziere die Arbeitslast der kantonalen Einbürgerungskommission. Bei der Einführung eines Nichteintretensverfahrens durch das Amt sollten laut ML–CSP die Beurteilung der Integrationskriterien und somit der definitive Entscheid weiterhin von den Behörden gefällt werden.