Ziemlich viel Geld muss das Komitee gegen das Energiegesetz wohl ausgegeben haben für seine zwölfseitige Gratiszeitung. Welche Interessen stecken dahinter?
Die Ziele des Energiegesetzes sind: eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Bereitstellung und Verteilung der Energie sicherzustellen, die sparsame und effiziente Energienutzung zu fördern und schliesslich den Übergang zu ermöglichen hin zu einer Energieversorgung, die stärker erneuerbare, besonders einheimische Energien benutzt.
Nach einer Annahme des Gesetzes sind die Kosten nach Artikel 35 des Gesetzes für einen Vierpersonen-Haushalt etwa 40 Franken pro Jahr. Es ist der sogenannte Netzzuschlag, eine Steuer auf bezogenem Strom. Dieser Netzzuschlag wird von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde auf maximal 2,3 Rappen angehoben. Dadurch erhält der Staat 480 Millionen Franken, welche dann für die Unterstützung von erneuerbaren Energien und zur energetischen Sanierung von Altbauten verwendet werden.
Dies ist die einzige sofortige Steuererhöhung, die im Energiegesetz vorgesehen ist. Weitere zusätzliche Steuern könnte der Bundesrat zwar im Laufe der Zeit vorschlagen. Ein solcher Vorschlag müsste aber vom Parlament und bei einem erfolgreichen Referendum auch von der Bevölkerung angenommen werden.
Also: keine Angst vor einem Ja!