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Sieben bilaterale Abkommen

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Die sieben Abkommen mit der EU sind das Ergebnis vierjähriger Verhandlungen. Sie sind ein abgeschlossenes Gesamtpaket. Die Verträge verbessern das Verhältnis der Schweiz zur EU namentlich in den Bereichen Personenverkehr, Land- und Luftverkehr, öffentliches Beschaffungswesen, sowie in der Forschung und Landwirtschaft.

Das Abkommen erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern aus der Schweiz und der EU die Niederlassung und den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Bedingung ist, dass sie eine Arbeitsstelle gefunden haben oder ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die schweizerische und die europäische Verkehrspolitik werden besser aufeinander abgestimmt. Zu diesem Zweck soll die Lastwagen-Gewichtslimite bis 2005 schrittweise dem europäisschen Niveau von 40 Tonnen angepasst werden.
Die schweizerischen Fluggesellschaften können inskünftig jeden Flughafen in der EU anfliegen, dort neue Passagiere aufnehmen und die Preise frei gestalten. Bisher musste mit jedem einzelnen EU-Staat verhandelt werden.
Die EU anerkennt die schweizerischen Industrienormen als gleichwertig. Damit fallen zeitaufwendige und teure Doppelprüfungen weg.
Die Schweiz erhält in den EU-Mitgliedstaaten einen besseren Zugang zu Aufträgen der öffentlichen Hand. Dies gilt umgekehrt auch für die Firmen aus dem EU-Raum.
Die schweizerischen Forscherinnen und Forscher werden in die EU-Forschungsprogramme mit einbezogen. So können sie die Führung von Projekten übernehmen und erhalten vollen Zugang zu den Ergebnissen sämtlicher EU-Programme.
: Zollschranken und Beschränkungen des Handels zwischen der Schweiz und der EU werden abgebaut.

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