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Eine gemeinsame Anstalt für die Nationalstrassen

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Eigentümer der Nationalstrassen in der Schweiz ist der Bund, und der kümmert sich auch um den baulichen Unterhalt, etwa wenn der Strassenbelag erneuert werden soll. Wenn die Strassen aber von Schnee befreit, gereinigt werden müssen oder Strassenlampen kaputt sind, so kümmern sich in Freiburg, Genf und in der Waadt die Kantone darum.

Eine «starke Direktion»

Die drei Kantone arbeiten dafür bereits jetzt zusammen, im Rahmen der sogenannten Gebietseinheit II. Weil der Bund sparen möchte und eine «starke Direktion» für den Strassenbetrieb verlangt, müssen sie das nun ändern. Wie die Kantone am Freitag mitteilten, schlagen sie eine «selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts» vor, die sich künftig um die Nationalstrassen kümmern soll. Das garantiere juristische und finanzielle Autonomie.

Anstellung bleibt gleich

Alle 180 Mitarbeitenden der jetzigen Gebietseinheit II behalten laut Mitteilung ihre Stelle – sie seien weiterhin bei den jeweiligen Kantonen angestellt, unterstünden aber einer gemeinsamen Leitung. Anstellungs- und Ruhestandsbedingungen blieben die gleichen. Die neue Anstalt werde zudem sämtliche Strassenunterhaltsgeräte und -fahrzeuge unter einem Dach vereinen.

Die Regierungen der drei Kantone unterbreiten den Entwurf für die neue Organisation nun einer interparlamentarischen Kommission der Kantone, wie es in der Mitteilung heisst. Wenn diese bis Ende 2018 zustimmt, kann die neue Anstalt ihren Betrieb am 1. Januar 2019 aufnehmen.

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