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Erst ging es bei der Steuerreform ums Prinzip, jetzt um die konkreten Zahlen

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Die Schweiz kann aufatmen. Mit dem deutlichen Volks-Ja vom 19. Mai zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung werden die Statusgesellschaften bald schon Geschichte sein. Die kantonalen Sonderregeln für solche Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften, die ihr Geld vor allem im Ausland mit Markenrechten und Handelstätigkeiten machen, gelten ab 1.  Januar 2020 nicht mehr. Diese Firmen und vor allem der Wirtschaftsplatz Schweiz kamen wegen der Sonderbesteuerung international unter Druck, vor allem durch die EU und die OECD. Die Schweiz hat einen Tolggen aus dem Reinheft beseitigt.

Doch damit sind die Hausaufgaben noch nicht gemacht. Nun liegt es an den Kantonen, die Zeit nach den Statusgesellschaften vorzubereiten. Man will nämlich diese nicht verlieren. Im Kanton Freiburg gibt es einige Hundert davon, und über 3000 Personen sind bei diesen Firmen angestellt. Gewiss gehören zu den Statusgesellschaften einige dieser oft kritisierten Briefkastenfirmen, aber auch der Luxusgüterkonzern Richemont oder der Maschinenhersteller Liebherr beispielsweise verdienen durch ihre Marken oder den Handel viel Geld im Ausland. Im Kanton Freiburg sorgen Statusgesellschaften für 20 Prozent der Steuereinnahmen und 65 Prozent der Gewinne aller Unternehmen. Wenn der Gewinn aus diesen internationalen Aktivitäten von einem Tag auf den anderen vier Mal so hoch besteuert wird, so müssen sich diese Firmen Gedanken machen, wie sie das kompensieren können. Ein Wegzug ist das Schreckgespenst, das im Zusammenhang mit der Steuerreform immer wieder die Runde macht.

Für die Kantone besteht die Herausforderung deshalb darin, das Gleichgewicht zwischen möglichst hohen Steuererträgen für die öffentlichen Leistungen und genügend Attraktivität für wirtschaftliche Aktivitäten zu finden. Für jeden Kanton ist die Konstellation anders, und jeder Kanton muss die Rechnung für sich selber anstellen.

Der Freiburger Staatsrat ist zum Schluss gekommen, dass für die Abstimmung vom 30. Juni ein genereller Satz auf Gewinnsteuern von durchschnittlich 13,72 Prozent dieses Gleichgewicht am besten erfüllt. Ordentlich besteuerte Firmen erhalten mit der Senkung von bisher durchschnittlich 19,86 Prozent eine Vergünstigung, und für die bisher gesondert besteuerten Gesellschaften wird es unabhängig von ihrem Mix aus Geschäftstätigkeiten teurer.

Der Staatsrat hat sich bei der Festlegung des Satzes auf vorhandene Steuerdaten gestützt und spricht deshalb von einem «ausgewogenen Paket». Er baut bei der Berechnung eine Sicherheitsmarge ein und geht von einem Wegzug von 20 Prozent der Statusgesellschaften aus. Mit dem Steuersatz von 13,72 Prozent befindet sich Freiburg auf dem 16. Platz, allerdings in einem Bereich, bei dem sich die Kantone nur um einige Hundertstelpunkte unterscheiden. Gewiss gehört Kalkül dazu, dass Freiburg noch um 0,07 Prozentpunkte unter dem grossen Konkurrenten Waadt liegt.

In gewissen Bereichen ist das Freiburger Paket weit restriktiver als dasjenige anderer Kantone. So gibt es zwar die Möglichkeit für Steuerabzüge bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie bei Patenterträgen. Diese Abzüge dürfen aber höchstens 20 Prozent des gesamten Unternehmensgewinns ausmachen. Auswüchse sind da keine möglich. Und auch bei der Besteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen liegt Freiburg mit 70 Prozent höher als die Nachbarn.

Ob die Rechnung der Freiburger Regierung aufgeht oder nicht, darüber kann nur spekuliert werden. Am Anfang war von einem möglichen Verlust von jährlich bis zu 90 Millionen Franken die Rede, dann nämlich, wenn die finanzielle Abfederung durch den Bund aufhört. Später korrigierte der Staatsrat aber diese Schätzungen. Er kommt nun unter Berücksichtigung neuer Steuerdaten sowie aller absehbarer Mehreinnahmen aus dem Wirtschaftssektor auf ein im Vergleich zu heute nahezu unverändertes Steuersubstrat. Dazu rechnet er mit der Fortsetzung der in den letzten Jahren permanent gestiegenen Gewinnsteuern.

Die Gewährleistung der öffentlichen Dienstleistungen sei nicht in Gefahr, verkündet die Regierung. Verluste erwartet sie nur, wenn es zu einer Abwanderungswelle von Firmen käme, weil diese zu hohe Steuern bezahlen müssten. Hinter diese Sicht stellen sich sämtliche bürgerliche Parteien.

Ganz anders sehen dies die Gegner der Vorlage. In Ihren Augen droht nach Ende von Übergangsmassnahmen im Jahr 2030 ein jährlicher Verlust von gegen 160 Millionen Franken für der Kanton. Diese Rechnung basiert auf allen möglichen drohenden Einbussen, wie etwa Mindereinnahmen aus dem interkantonalen Finanzausgleich. Es sind zum Teil Mindererträge, die unabhängig von der Steuerreform zu erwarten sind. Zu dieser Rechnung gehören auch die Einbussen für Freiburger Gemeinden und Pfarreien, für die der Kanton einen Betrag von 83 Millionen Franken vorgesehen und schon bereitgestellt hat. Über diesen Punkt stimmen die Freiburger am 30. Juni gesondert ab. Dieses Dekret ist an ein Ja zum Steuergesetz gekoppelt.

So oder so befürchten die Gegner aber massive Einschnitte an staatlichen Leistungen. Als abschreckendes Beispiel erwähnen sie oft den Kanton Luzern, der bei sehr niedrigen Firmensteuern Schulen wochenweise schloss, um Lehrerlöhne zu sparen. Diese Ängste haben der Gegnerschaft in der letzten Zeit einen schönen Zulauf beschert. Nachdem der Grosse Rat die gesetzlichen Änderungen zur Einführung der Steuerreform relativ einvernehmlich genehmigt hatte, sah es lange so aus, als würde dagegen das Referendum nicht ergriffen. Erst als Einzelpersonen den Entschluss fassten, Unterschriften zu sammeln, kam die Maschine ins Rollen. Mehrere linke Gruppierungen schlossen sich an. Selbst die SP, die sich nicht hinter das Referendum stellte, entschied sich zuletzt noch für die Nein-Parole. Allerdings sind die Meinungen beim Senior Partner der Linken derart gespalten, dass eine Stimmfreigabe die Gemütslage besser ausgedrückt hätte.

Zwar ist die Linke geschlossen gegen steuerliche Eingeständnisse an die Wirtschaft. Doch zur Vorlage gehört auch ein ganzes Paket an sozialen Ausgleichsmassnahmen. Für insgesamt über 30 Millionen Franken werden höheren Familienzulagen, mehr Geld für die Berufsbildung und Integration, Betreuungsplätze und mehr Krankenkassenverbilligungen in Aussicht gestellt. Daran leisten die Unternehmen 22 Millionen Franken im Jahr. Diese Massnahmen sind das taktische Meisterstück der Kantonsregierung. Sie sind nur gerade so hoch, dass sie der Staatskasse nicht wehtun, aber genügend umfangreich, dass das linke Lager diese Verbesserungen über parlamentarische Vorstösse nie erreichen könnte.

Familienzulagen und Krippenplätze sind zwar schön, aber die Steuerreform ist als solche stark genug, dass sie auch ohne soziale Massnahmen bestehen könnte. Das Freiburger Modell reiht sich beim Steuersatz unter den anderen Kantonen ein, bietet aber darüber hinaus wenig Raum für Steuertricks. Die Zahlen aus der Steuerverwaltung sind transparent, und es ist legitim, sie in den Rahmen einer längerfristigen Wirtschaftsentwicklung zu stellen.

Es ist deshalb angebracht, diesen Berechnungen des Staatsrats Vertrauen zu schenken. Dieser hat ja kein Motiv, die finanzielle Gesundheit des Kantons aufs Spiel zu setzen. Die Gegnerschaft hingegen stellt ihre Zahlen in einen luftleeren Raum. Ihre theoretischen Berechnungen sind Schwarzmalerei und dienen vor allem dazu, das Feindbild des gierigen Unternehmertums zu zementieren.

Leitartikel

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