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Für Lehrer, Kassierinnen, Ärzte und Polizistinnen

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In der Schule findet kein Unterricht mehr statt, die Kinder sind den ganzen Tag zu Hause – wo auch die Eltern sind, die ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen sollten. Andere Eltern müssen nach wie vor ausser Haus arbeiten. Wer darf seine Kinder extern betreuen lassen?

Grosseltern hüten nicht mehr

Der Freiburger Staatsrat hat diese Frage in einer Richtlinie präzisiert, wie er gestern mitteilte. Infrage kommen Kinder, wenn ein Elternteil in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit arbeitet; oder wenn beide Elternteile unterrichten, in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten, die Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgen oder in anderen Bereichen tätig sind, die für das Funktionieren der Gesellschaft wesentlich sind. Sie können ihre Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen und in Pikettdienste von Schulen geben, wenn sie keine andere Lösung haben, als sie durch Personen aus Risikogruppen – beispielsweise die Grosseltern – hüten zu lassen.

Alleinerziehende, die einen oben genannten Beruf ausüben, haben ebenfalls Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Und: «Bei besonderen familiären und beruflichen Umständen» können Ausnahmen gemacht werden.

Unternehmen in der Pflicht

Die Kantonsregierung erwartet von Firmen, die in der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen tätig sind, dass sie Betreuungsstrukturen für ihr Personal organisieren, wenn dieses keine Hütelösungen findet. Aber auch dabei seien die hygienischen Vorschriften einzuhalten.

njb

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