Der Staatsrat möchte in Zukunft härter gegen Schwarzarbeit vorgehen. Deshalb hat er ein neues Gesetz ausgearbeitet, das schärfere Sanktionen vorsieht und den Inspektorinnen und Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) neu gerichtspolizeiliche Befugnisse geben soll. Das Gesetz schickte der Freiburger Staatsrat im Winter in die Vernehmlassung. Nun ist die Frist durch, und die Kantonsregierung legt den Gesetzesentwurf dem Grossen Rat vor.
Die meisten Vernehmlassungsadressaten hätten das strengere Schwarzarbeitsgesetz begrüsst, schreibt der Staatsrat in einer Mitteilung von gestern. Vorbehalte habe es gegen die Tatsache gegeben, dass nur Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung, die dem AMA unterstellt sind, gerichtspolizeiliche Befugnisse erhalten. Mit den Betroffenen habe man aber Lösungen gefunden, heisst es.
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